Bei der Suche nach einer Domain freut man sich oftmals, wenn man dann endlich die passende Domain gefunden hat und diese dann verwenden möchte. Doch oftmals kam es dann in der Folge bereits vor, dass nach einigen Wochen oder Monaten eine Markenschutzverletzung beanstandet wird und man eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei zugesendet bekommt.
Bekanntestes Beispiel ist hier die Buchstabenkombination „VZ“. So kam es im Jahr 2008 zu mehreren Gerichtsverhandlungen, die alle zu Gunsten von SchülerVZ entschieden wurden, weil in den Domainnamen der Beklagten der Zusatz VZ ebenfalls vorkam.
Noch gravierender wird es, wenn man sich gleich eines Markennamens bedient, wie etwa Google oder Siemens oder ähnliches. Dann kann man sofort damit rechnen, dass die dahinter stehenden Konzerne in relativ kurzer Zeit entsprechend reagieren werden und zur Unterlassung auffordern. Daher sollte man vor der Beantragung der gewünschten Domain genauestens prüfen, ob der Domainname keine Markenrechte anderer verletzt.
Eine Markenschutzverletzung kann sehr teuer werden, da man zum einen den Umstand der Bekanntheit der Marke für eigene Zwecke nutzt, zum anderen aber auch ein schlechtes Image auf das Unternehmen verbreiten kann, da viele Internetnutzer bei Verwendung der Marke Verwechslungen nicht ausschließen können.